Was ist das Solarspitzen-Gesetz und warum ist es notwendig?

Am 25. Februar 2025 trat das “Solarspitzen-Gesetz”, was sich hauptsächlich auf Änderungen im EEG bezieht, in Kraft. Es wurde eingeführt, um temporäre Überschüsse in der Solarstromerzeugung zu glätten und damit einer politisch drohenden PV-Ausbaubremse entgegenzuwirken. Dies ist entscheidend, um die langfristigen Ausbauziele der Energiewende realisieren zu können. Besonders betroffen von den Gesetzesänderungen sind Gebäude-PV-Anlagen, bei denen der gewonnenen Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Gleichzeitig eröffnet es neue Chancen für Betreiber, die auf Eigenverbrauch, intelligente Vernetzung und Energiespeicher setzen.

Die zentralen Ziele des Gesetzes sind:

  • Vermeidung von Netzüberlastungen durch eine Reduzierung von Solarspitzen.
  • Flexiblere und wirtschaftlichere Nutzung von PV-Strom durch den Einsatz von Batteriespeichern.
  • Förderung der Eigenverbrauchsmodelle, z.B. Mieterstrom.
  • Erhöhung der Netzstabilität, um das Argument einer „Netzüberlastung“ nicht als politisches Hindernis für den weiteren PV-Ausbau zu nutzen.
  • Förderung der Digitalisierung und beschleunigter Smart-Meter-Rollout.