Professionelle Anlagenplanungen sehen so aus:
Zukunftsbewusstes Denken, umweltbewusstes Handeln und sorgsamer Umgang mit den Ressourcen ist unser Leit-Motto.
Nutzen Sie staatliche Fördermittel und Zuschüsse für zukunftsweisende alternative Energietechniken wie Fotovoltaik (mit oder ohne Speicher oder KFZ Ladeeinrichtungen), Wärmepumpe… etc.
Wir zeigen Ihnen die Vorteile auf und unterstützen Sie bei der Verwirklichung Ihrer Erzeugungsanlagen.
Ob Fotovoltaikanlage, Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk oder Biogasanlage, – die Ausführung der Elektroarbeiten erhalten Sie von uns fachgerecht und kompetent.
Wir haben als einer der ersten Fachbetriebe bereits seit 1999 viele PV Anlagen in der Region geplant, errichtet und in Betrieb genommen. Sie laufen alle heute noch mit immer noch rentablen Erträgen.
Wir sind zertifizierter Vertragspartner für Energiemanagement, Energiespeichersysteme von diversen Anbietern wie Solarmax, Fronius, SMA, Varta, BYD Speicher sowie von E3DC…
Alle Testsieger-Module namhafter Hersteller erhalten Sie bei uns zu fairen Preisen.
Besonders interessant für Hausbesitzer ist die Kombination von PV-Anlage mit Speicher, Wärmepumpe oder KFZ-Ladeeinrichtungen. Auch Anlagen in Mietshäusern im Rahmen von „Mieterstrommodellen“ sind mittlerweile möglich.
Senden Sie uns ihren ausgefüllten Datenerfassungsbogen zu, wir bieten Ihnen gerne eine Anlage an.
Neues aus der PV Branche:
Was ist das Solarspitzen-Gesetz und warum ist es notwendig?
Am 25. Februar 2025 trat das “Solarspitzen-Gesetz”, was sich hauptsächlich auf Änderungen im EEG bezieht, in Kraft. Es wurde eingeführt, um temporäre Überschüsse in der Solarstromerzeugung zu glätten und damit einer politisch drohenden PV-Ausbaubremse entgegenzuwirken. Dies ist entscheidend, um die langfristigen Ausbauziele der Energiewende realisieren zu können. Besonders betroffen von den Gesetzesänderungen sind Gebäude-PV-Anlagen, bei denen der gewonnenen Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Gleichzeitig eröffnet es neue Chancen für Betreiber, die auf Eigenverbrauch, intelligente Vernetzung und Energiespeicher setzen.
Die zentralen Ziele des Gesetzes sind:
- Vermeidung von Netzüberlastungen durch eine Reduzierung von Solarspitzen.
- Flexiblere und wirtschaftlichere Nutzung von PV-Strom durch den Einsatz von Batteriespeichern.
- Förderung der Eigenverbrauchsmodelle, z.B. Mieterstrom.
- Erhöhung der Netzstabilität, um das Argument einer „Netzüberlastung“ nicht als politisches Hindernis für den weiteren PV-Ausbau zu nutzen.
- Förderung der Digitalisierung und beschleunigter Smart-Meter-Rollout.
Besonders wichtig sind die folgenden Änderungen:
- PV-Anlagen müssen steuerbarer werden → Pflicht zur Fernsteuerbarkeit und Einspeisemanagement.
- Vergütung wird angepasst → Förderzahlungen entfallen bei negativen Strompreisen, werden aber nachgeholt.
- Batteriespeicher können flexibler genutzt werden → Das Zwischenspeichern mit Netzstrom wird erleichtert.
- Bestandsanlagen können freiwillig wechseln → Wer auf die neue Regelung umsteigt, erhält 0,6 ct/kWh mehr.
- Netzbetreiber dürfen eingreifen → Wenn Steuerungspflichten nicht erfüllt werden, kann eine Anlage abgeschaltet werden.
Für bestehende PV-Anlagen gilt (Inbetriebnahme vor dem 25.02.2025):
- Keine rückwirkenden Änderungen: Die Einspeisevergütung und bestehenden Regelungen bleiben unverändert.
- Smart Meter und Steuerbox: Eine Nachrüstung ist nicht verpflichtend, kann jedoch Vorteile bieten, wie den Zugang zu dynamischen Stromtarifen und zeitvariablen Netzentgelten.
- Freiwillige Anpassung: Betreiber können freiwillig auf das neue Modell umsteigen.
Das FAQ sowie das Merkblatt des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) bieten eine übersichtliche Zusammenfassung der kommenden Änderungen und erläutern die praktischen Auswirkungen des Gesetzes. Im Folgenden werden wir die wichtigsten Aspekte für PV-Anlagenbetreiber und Mieterstrommodell-Teilnehmer genauer erläutern.






